Unternehmens-, Gesellschafts- & Insolvenzrecht

Unternehmensrecht

Das Unternehmensrecht befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen. Es umfasst alle Regelungen, die für die Gründung, den Betrieb und die Auflösung von Unternehmen gelten. Im Zentrum stehen die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen oder Fragen rund um die Haftung von Unternehmen und deren Organen, wie etwa der Geschäftsführer oder Vorstände.

Unternehmensgründung

Organhaftung

Firmenbuch

Transaktionen

Wir beraten und vertreten Sie in allen unternehmensbezogenen Angelegenheiten, so auch bei Unternehmenstransaktionen (M&A), Firmenbuchangelegenheiten, Stellvertretungen (Prokura und Handlungsvollmacht), Zweigniederlassungen und (vertraglich festgelegten) Rechten und Pflichten von Unternehmen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit rechtlichen Rahmenbedingungen der Gesellschaftsform eines Unternehmens im Innen- und Außenverhältnis. Es unterscheidet unter anderem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Stille Gesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) und Europäische Aktiengesellschaft (SE). Jede dieser Gesellschaftsformen hat ihre eigenen rechtlichen Regelungen und Besonderheiten, bei denen wir Ihnen eine umfassende rechtliche Aufklärung und Vertretung bieten können.

Wir errichten für Sie den Gesellschaftsvertrag und unterstützen Sie in Hinblick auf die Errichtung, Organisation, Umgründung (zum Beispiel Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung), Übertragung, Beendigung und Auflösung von Gesellschaften unter Berücksichtigung der für Sie wirtschaftlich und haftungsrechtlich günstigsten Bedingungen.

Zu unserer Tätigkeit gehört auch die rechtliche Beratung von Konzernen (Mutter- und Tochtergesellschaften).

 

Die Rechtsanwaltskanzlei kindel-law berät Sie in Bezug auf das gesamte Unternehmen bei Unternehmensnachfolgen und Übergängen (M&A), Liquidationen und im Konkursverfahren, sowie in Bezug auf die einzelnen Organe der Gesellschaft bei der Ausgestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen, Organhaftungsfällen (Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Vorstand) und der Abberufung von Organen.

Vertragsgestaltung 

Durchsetzung Vertragsansprüche 

Vertragsänderungen 

Vertragsanfechtung

Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht regelt das Verfahren, welches angewendet wird, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson überschuldet und keine positive Fortbestehungsprognose besteht bzw. zahlungsunfähig wird. Das Gericht bestellt im Regelfall einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen des Schuldners verwaltet und versucht, entweder weiterzuführen oder zu liquidieren und die Erlöse an die Gläubiger zu verteilen.

Masseverwalter

Gläubigeransprüche

Sanierungsplan

Wir unterstützen sowohl Schuldner als auch Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche vor, während und nach dem Insolvenzverfahren (Konkurs oder Sanierungsverfahren). Zusammen erarbeiten wir wirtschaftlich zielführende Sanierungspläne. Prof. Kindel ist unter anderem auch in Österreich als Masseverwalter tätig.

Kreditrecht

Das Kreditrecht umfasst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Krediten. Dazu beraten wir Sie zu allen Fragen rund um das Kreditrecht, das eine umfassende Informationspflicht für Kreditgeber vorschreibt. Diese müssen über die Konditionen des Kredits informieren. Verstöße gegen diese Informationspflicht führen dazu, dass der Kreditvertrag teilweise unwirksam ist oder der Verbraucher Anspruch auf Schadenersatz hat.

Ein weiteres Thema ist die Kreditsicherung. Der Kreditgeber sichert sich hierbei durch die Verpfändung von Vermögenswerten des Kreditnehmers oder durch die Bürgschaft Dritter ab. Wir überprüfen den vertraglichen Spielraum in Bezug auf die Sicherheiten.

Kreditnehmer erhalten zudem von uns Hilfe bei der Überprüfung nach unzulässigen Klauseln in Kreditverträgen und bei der Durchsetzung von Rückforderungen ungerechtfertigter Gebühren und Zinsen.

Kreditverträge

Kreditsicherung

Rückforderungen

Zinsen

Marken-, Muster- & Urheberrecht

Das Marken-, Muster- und Urheberrecht ermöglicht es Unternehmen und kreativen Köpfen, ihre Erfindungen, Produkte, Werke, Logos, Unternehmensnamen und Ideen zu schützen und vor Missbrauch zu bewahren. Als Inhaber einer Marke, eines Designs oder eines Werkes der Literatur, Kunst, Musik und Film haben Sie das Recht, anderen Personen oder Unternehmen zu verbieten, Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung zu verwenden.

Anmeldung Marke & Muster

Schutz geistigen Eigentums

Lizenzverträge

Unsere Rechtsanwaltskanzlei kindel-law hilft Ihnen bei der Anmeldung von nationalen, europäischen oder internationalen Marken und Mustern, beim Vorgehen gegen Eingriffe Dritter in Ihr geistiges Eigentum und bei der Verteidigung gegen ungerechtfertigte Vorwürfe der Verletzung fremder Rechte.

Wir unterstützen Sie zudem bei der Gestaltung von Lizenzverträgen.

Gut zu wissen

Die Rechtanwaltskanzlei kindel-law betreut Unternehmen umfassend in allen juristischen Angelegenheiten von der Gründung Ihres Unternehmens über den Fortbestand bis hin zur Beendigung. Aufgrund unseres breiten Spektrums an Rechtsgebieten können wir für Sie die komplette juristische Betreuung für Ihr Unternehmen übernehmen. Dabei nehmen wir besonders Bedacht auf nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweisen. Für harmonische und zukunftsorientierte Unternehmensbeziehungen bieten wir auch Wirtschaftsmediationen an.

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