(Wirtschafts-) Strafrecht

Unschuldig 
oder 
Schuldig, 
wir kämpfen für 
Ihr Recht

Wir kämpfen für Ihr Recht

RA Prof. DDDr. DDr.h.c. Dieter G. Kindel ist seit 1989 Verteidiger in Strafsachen (Strafverteidiger). Rechtsanwaltskanzlei kindel-law verteidigt Sie in Ermittlungs-, Hauptverhandlungs- und Rechtsmittelverfahren und beratet Sie von der Vernehmung bei der Polizei, der Untersuchungshaft bis hin zum Gerichtsverfahren. Unser Ziel ist die Einstellung des Verfahrens, eine Diversion, der Freispruch oder zumindest das möglichst mildeste Urteil.

 

Opfer einer strafbaren Handlung unterstützen wir durch einen Privatbeteiligtenanschluss.

Hierbei kann ein Opfer sich am Strafverfahren beteiligen, um Schadenersatzansprüche (Schmerzengeld) geltend zu machen. Wird der Täter im Strafverfahren rechtskräftig verurteilt, ist dieses Urteil außerdem für ein Zivilverfahren bindend, womit der Verurteilte im Zivilverfahren nicht mehr seine Unschuld einwenden kann. Wir vertreten Sie somit sowohl als Privatbeteiligter im Strafverfahren als auch anschließend im Zivilverfahren, um Ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Strafrecht

Das Strafgesetzbuch kennt viele verschiedene Straftatbestände. Wir verteidigen Sie unter anderem bei strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben (Fahrlässige Tötung, Körperverletzung), gegen die Freiheit (Nötigung, Gefährliche Drohung), gegen die Ehre (Üble Nachrede, Beleidigung), gegen fremdes Vermögen (Sachbeschädigung, Diebstahl, Veruntreuung, Raub, Betrug), gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (Nötigung, Sexuelle Belästigung), bei Urkunden- und Datenfälschung, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz (Drogen).

Wirtschaftsstrafrecht

Zu Wirtschaftsstraftatbeständen gehören insbesondere Betrug (gewerbsmäßiger), Untreue, Veruntreuung, Versicherungsmissbrauch, Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, organisierte Schwarzarbeit, betrügerische Krida, falsches Vermögensverzeichnis, Urkundenfälschung, Ketten- oder Pyramidenspiele, Bestechung, Vorteilszuwendung und Geldwäscherei.

Wir vertreten nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen bzw. Verbände, welche nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) für das Verhalten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen werden können. Hierzu gehören vorwiegend juristische Personen (AG, GmbH) und Personengesellschaften (OG, KG).

Gut zu wissen

Im Strafrecht ist besonders Professionalität, Effizienz und Zügigkeit von großer Bedeutung. Kommt es zu einer Festnahme, Untersuchungshaft, Beschlagnahme oder Hausdurchsuchung bedarf es einer umgehenden rechtlichen Betreuung. Unsere Kanzlei nimmt besonders auf Ihre Ausnahmesituation Bedacht und erarbeitet schnellstmöglich eine zielführende Vorgehensweise, um Ihnen zu helfen.

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