Zivil-, Arbeits- & Vertragsrecht

Vertragsrecht

Ein Vertrag ist meistens eine schriftliche Vereinbarung zwischen Parteien, die sich darauf einigen, bestimmte Pflichten und Rechte miteinander zu teilen. Wir unterstützen Sie präzise und sorgfältig bei der Errichtung und Ausformulierung von Verträgen, um spätere Probleme zu vermeiden.


Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung, Auslegung und Durchsetzung von Verträgen zwischen Parteien.

Unsere Expertise betrifft alle Arten von Geschäftsverträgen (beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen, Unternehmenskaufverträge, Abtretungsverträge von Gesellschaftsanteilen, Lizenzverträge, Kommissionsverträge, Franchiseverträge, Lieferverträge, Sponsoringverträge, Arbeits- und Dienstverträge und Mietverträge über Geschäftsräume etc.) und Privatverträge (zum Beispiel Kaufverträge, Schenkungs-, Kreditverträge, Ehepakte und Partnerschaftsverträge, Mietverträge über Privatwohnungen und Werkverträge).


Wir beraten Sie zudem bei der Veränderung, Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung von Verträgen aufgrund von Vertragsmängeln und Vertragsverletzungen (bspw. Leistungs-, Zahlungs- oder Annahmeverzug).

Vertragsgestaltung 

Durchsetzung von Vertragsansprüchen

Vertragsänderungen 

Vertragsanfechtung

Schadenersatzrecht & Gewährleistungsrecht

Das Schadenersatzrecht bezieht sich auf die Verpflichtung einer Person oder eines Unternehmens, für den Schaden zu haften, den sie oder es einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen zugefügt hat. Haben Sie einen Schaden körperlicher, materieller oder finanzieller Natur erlitten, helfen wir Ihnen, Ersatzansprüche gegenüber der/dem Haftenden geltend zu machen. Hauptaugenmerk liegt hierbei auf Schadenersatzansprüchen bei Vertragsverletzungen (Verzögerung, Schlecht- & Nichtleistung), bei Produkthaftungsfällen von Herstellern eines Produktes, bei der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeuges im Zuge eines Verkehrsunfalles (EKHG) sowie bei Körperverletzungen (unter anderem auch Behandlungsfehler durch einen Arzt).

Vermögensschaden

Personenschaden

Schmerzengeld

mangelhafte Ware

Wir vertreten Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch der Abwehr von Vermögensschäden (zum Beispiel Verdienstentgang, Behandlungskosten) und immateriellen Schäden (zum Beispiel Schmerzensgeld, entgangene Urlaubsfreuden).

 

Das Gewährleistungsrecht bezieht sich auf die gesetzliche Verpflichtung von Verkäufern, Waren und Dienstleistungen in vereinbarter bzw. angemessener Qualität zu liefern. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann der Käufer Gewährleistungsansprüche (Verbesserung/Austausch/Preisminderung/Rückgabe) geltend machen.

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung sowie der Abwehr der Ansprüche aufgrund der Mangelhaftigkeit einer Sache oder Leistung.

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht bestimmt bei Sachverhalten mit Auslandsberührung, welche Rechtsordnung welches Landes zur Rechtsdurchsetzung angewendet werden muss.


Unser Team hilft Ihnen bei der Ermittlung des anzuwendenden Rechts bei rechtlichen Beziehungen zwischen Personen und/oder Unternehmen aus unterschiedlichen Ländern. Das internationale Privatrecht umfasst unter anderem Staatsverträge sowie EU-Verordnungen und Richtlinien.

Durch unser starkes Netzwerk zu lokalen Rechtsanwälten im Ausland (Deutschland, England, Türkei, Serbien, Slowakei und Ungarn) ist es uns möglich, Klienten vor Ort zu betreuen. Dabei unterstützen uns (Gerichts-) Dolmetscher. Besonders im deutschen Recht kann unser Team Sie umfassend und professionell aufgrund der Zulassung von Teammitgliedern als deutsche Rechtsanwälte betreuen.

Ermittlung der anzuwendenden Rechtsordnung 

Deutsches Recht

EU-Verordnungen

Arbeits- & Sozialrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rechtsanwaltskanzlei kindel-law vertritt in Arbeitsgerichtsprozessen sowohl auf Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberseite und stellt sicher, dass Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber der Rechtslage entsprechend behandelt werden.


Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gestaltung von individuellen Arbeits- und Dienstverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen, Managementverträgen, Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Arbeitsverträge

Kollektivverträge

Kündigung & Entlassung 

Sozialleistungen

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl bei einvernehmlichen Lösungen als auch Kündigungen und Entlassungen sowie Kündigungsanfechtungen.

Unser Team hilft Ihnen bei wichtigen rechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Arbeitnehmerschutz, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsentschädigung, Geschäftsführerhaftungen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitskräfteüberlassung, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Überstunden, Urlaub, Karenz, Krankenstand, Löhne & Gehälter, Provisionen, Abfertigung, Ausländerbeschäftigungen, Diskriminierungsverbote, Mobbing und Gleichbehandlung.

 

Das Sozialrecht befasst sich mit staatlich organisierten Hilfeleistungen zugunsten des Einzelnen aufgrund von Versicherungssystemen. Wir beraten & vertreten Sie in Angelegenheiten der Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung und sonstigen Sozialleistungen (zum Beispiel Transferzahlungen) und setzen für Sie Sach- und Geldleistungsansprüche sowie die Haftung bei Arbeitsunfällen durch.

Medizin- & Arzthaftungsrecht

Das Medizin- und Arzthaftungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Patienten und behandelnden Ärzten und Krankenanstalten und umfasst deren Haftung für Schäden, die sie ihren Patienten zugefügt haben. Umfasst sind unter anderem ärztliche Behandlungsverträge, die Verantwortlichkeit von Ärzten für Aufklärungspflichten, die Qualität ihrer medizinischen Behandlung, die Einhaltung der medizinischen Standards und Patientenrechte.

Wir helfen geschädigten Patienten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang) infolge von Behandlungs-, Aufklärungs- und Diagnosefehlern.


Gesundheitsdienstleister (Ärzte, Krankenhausanstalten, Pflegeheime und Apotheken) beraten & vertreten wir nicht nur bei der Abwehr von ungerechtfertigten Haftungsansprüchen von Patienten, sondern auch bei Angelegenheiten von Gesundheitsdienstleistern untereinander (zum Beispiel Regressansprüche gegen andere Ärzte, Praxisübergaben)

Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten 

Schadenersatzforderung 

Behandlungsvertrag

Gut zu wissen

Unsere juristische Expertise umfasst sowohl Fragestellungen von Privatpersonen, zum Beispiel in ihren Arbeits- und Versicherungsverhältnissen, ihren Ansprüchen aus Privatverträgen als auch Klein-, Mittel- & Großunternehmen bei Arbeitsrechtsangelegenheiten, Geschäftsverträgen und vielen anderen Rechtsproblemen.

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